Leitung und Gremien

Ende des Jahres 2021 haben die Senate der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg eine Satzungsänderung für die Heidelberg School of Education verabschiedet. Die Konstituierung der Gremien und des Direktoriums erfolgte im Laufe des Jahres 2022.

DIREKTORIUM

Die Heidelberg School of Education (HSE) wird von einem Direktorium geleitet. Es besteht aus der geschäftsführenden Direktorin seitens der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, dem geschäftsführenden Direktor seitens der Universität Heidelberg sowie den Prorektor:innen für Studium und Lehre beider Hochschulen. Ferner gehören dem Direktorium vier durch die Rektorate gemeinsam bestimmte Professor:innen (je zwei pro Hochschule) mit einer Amtszeit von zwei Jahren an. Von Amts wegen und in beratender Funktion ist auch die Geschäftsführung der HSE Teil des Direktoriums.

Das Direktorium entscheidet über sämtliche Angelegenheiten der HSE und trägt Sorge für die Weiterentwicklung der Einrichtung. Insbesondere obliegt dem Direktorium die Verantwortung für die zweckgemäße Verwendung zur Verfügung stehender Finanzmittel. Darüber hinaus berichtet es den Rektoraten beider Hochschulen, dem HSE-Rat und dem Beirat über die Aktivitäten der HSE, die Fortschritte in den Projekten sowie über aktuelle Entwicklungen in der Lehrer:innenbildung.

MITGLIEDER DES DIREKTORIUMS

GESCHÄFTSFÜHRENDE DIREKTOR:INNEN

Von den Rektoraten beider Hochschulen sind Prof. Dr. Petra Deger (Pädagogische Hochschule Heidelberg) und Prof. Dr. Michael Haus (Universität Heidelberg) als geschäftsführende Direktor:innen der HSE bestellt. In dieser Funktion vertreten sie die HSE in den Gremien der Verbundhochschulen und verantworten die Führung der laufenden Geschäfte der HSE. Unterstützt von der Geschäftsführung setzen sie die Beschlüsse des Direktoriums um und haben darüber hinaus den Vorsitz bei Sitzungen des Direktoriums sowie des HSE-Rats inne.

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Dr. Sebastian Mahner und Dr. Christiane Wienand auf der grün umrankten Terrasse der Heidelberg School of Education

Die Geschäftsführung der Heidelberg School of Education (HSE) bilden Dr. Sebastian Mahner (Pädagogische Hochschule Heidelberg) und Dr. Christiane Wienand (Universität Heidelberg). Beide sind beratende Mitglieder des Direktoriums und des HSE-Rats.

In ihrem Verantwortungsbereich liegt die administrative Leitung der HSE (Finanz-, Personal-, Standort- und Projektmanagement) sowie die Unterstützung der professoralen Leitung. Sie übernehmen zudem Projektleitungsaufgaben für diverse an der HSE angesiedelte Projekte. Die Geschäftsführung koordiniert und organisiert verschiedene hochschulübergreifende Gremien und Arbeitsgruppen wie den Gemeinsamen Lenkungsausschuss Master of Education oder den HSE-Rat, in denen Konzepte der Lehramtsreform für die beiden Verbundhochschulen erarbeitet werden. Darüber hinaus setzt  sie sich für die stärkere Vernetzung der relevanten Akteure der Lehrer:innenbildung innerhalb und außerhalb der beteiligten Hochschulen national wie international ein. Die Geschäftsführung ist Anlaufstelle für Mitglieder und in Abstimmung mit den Kommunikationsabteilungen beider Hochschulen für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Die universitäre Geschäftsführung hat zudem die Leitung des HSE-Prüfungsamts (Universität) inne und führt die Arbeitsbereiche Praktika und Qualitätsentwicklung Lehramt.

GESCHÄFTSSTELLE

Die Geschäftsstelle der Heidelberg School of Education ist in der Voßstraße 2, Gebäude 4330 angesiedelt.

Die Geschäftsstelle trägt Sorge für die operative Arbeitsfähigkeit der Heidelberg School of Education an ihren verschiedenen Standorten sowie für die an ihr angesiedelten Projekte, insbesondere das im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern geförderte Projekt heiEDUCATION 2.1.

HSE-RAT

Der HSE-Rat befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der HSE und der Lehrer:innenbildung am Standort Heidelberg. Er begleitet die Weiterentwicklung des gemeinsamen Studiengangs und spricht gegebenenfalls Empfehlungen für den Gemeinsamen Lenkungsausschuss für den Master of Education mit den Profillinien Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium aus. Er berät das Direktorium in fachlicher Hinsicht, insbesondere mit Blick auf den wissenschaftlichen Austausch zwischen den Verbundhochschulen sowie den Beitrag der Cluster zu diesem, und macht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit beider Hochschulen bei der gemeinsamen Lehrer:innenbildung. Der HSE-Rat hat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Direktoriums sowie des Beirats der HSE.


Dem HSE-Rat gehören folgende durch die Rektorate gemeinsam bestellte stimmberechtigte Mitglieder an:

  • je ein:e Vertreter:in der an der Lehrer:innenbildung unmittelbar beteiligten Fakultäten beider Hochschulen aus dem Kreis der Professor:innen oder der habilitierten Fakultätsmitglieder;  
  • für die Bildungswissenschaften (Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie) je zwei Vertreter:innen aus dem Kreis der Professor:innen oder der habilitierten Fakultätsmitglieder;
  • je bis zu drei akademische Mitarbeiter:innen beider Hochschulen;
  • zwei aus dem Kreis der weiteren Mitarbeiter:innen der HSE benannte Vertreter:innen;
  • je zwei Studierende aus den lehramtsbezogenen Fächern der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sowie
  • die Mitglieder des Direktoriums.

Die HSE-Geschäftsführung und die assoziierten Professor:innen sowie ggf. weitere hinzugezogene Personen nehmen beratend an den Sitzungen des HSE-Rats teil.

Als Gast ohne Stimmrecht kann je ein:e Vertreter:in vom Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Heidelberg (Gymnasium) bzw. vom Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Mannheim (Grundschule und Werkreal-, Haupt- und Realschule) an den Sitzungen des HSE-Rates teilnehmen.

Der HSE-Rat tritt mindestens einmal pro Semester zusammen.

BEIRAT

Der Beirat berät und unterstützt das Direktorium in wissenschaftlichen und strategischen Fragen. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wird er umfassend über die Aktivitäten der HSE informiert.

Gemäß Satzung setzt sich der Beirat zusammen aus bis zu sechs externen Mitgliedern, die von den Rektoraten beider Hochschulen je zur Hälfte bestellt werden. Ihre Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre.