FÜR STUDIERENDE DES MASTER OF EDUCATION, PROFILLINIE LEHRAMT GYMNASIUM
Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt digital:
- Anmeldeunterlagen hier herunterladen (und ausfüllen)
- An die Betreuer:innen bzw. Zeichnungsberechtigten in den Fächern schicken
- Von diesen unterzeichnen und zurücksenden lassen
- Gesammelte Unterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de senden
- In der E-Mail bitte den Arbeitstitel wiedergeben
Das Prüfungsamt der Heidelberg School of Education informiert, berät und begleitet Absolvent:innen während des Masterabschlussverfahrens.
Insbesondere nimmt das HSE-Prüfungsamt folgende Aufgaben wahr:
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Zur Masterarbeit können sich Studierende anmelden, wenn
- sie mindestens 60 Leistungspunkte (inkl. SPS) in ihrem Master nachweisen können,
- das Schulpraxissemester erfolgreich erbracht haben (ein separater Nachweis ist nicht notwendig),
- ggf. die im Rahmen der Zulassung zum Masterstudiengang festgelegten Auflagen sowie die nachträglich erbrachten Studienvoraussetzungen und -leistungen (z. B. Sprachkenntnisse) erbracht wurden.
Eine separate Leistungsübersicht der Bildungswissenschaften ist nicht erforderlich.
PRÜFER:INNEN UND PRÜFUNGSBERECHTIGUNG
Prüfungsberechtigt sind:
- Professor:innen und Privatdozent:innen der Universität,
- Akademische Mitarbeiter der Universität, sofern die jeweilige Fakultät ihnen die Prüfungsberechtigung übertragen hat,
- PH-Dozierende, sofern diesen von der jeweiligen Fakultät die Prüfungsberechtigung erteilt wurde.
Sollte Unsicherheit bestehen, ob Dozent:innen eine Arbeit betreuen dürfen, bitten wir um rechtzeitige Rücksprache mit dem HSE Prüfungsamt.
ENTGEGENNAHME DER ANMELDEFORMULARE ZUR MASTERARBEIT
Die Anmeldeformulare stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen enthalten folgende Formulare, die von der bzw. dem Studierenden selbst auszufüllen sind bzw. von den in den Teilstudiengängen des Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium zuständigen Personen unterzeichnet werden müssen:
- Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit („1_Zulassungsantrag“), von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Zusage der Betreuerin bzw. des Betreuers („2_Betreuerzusage“), von Betreuer:in zu unterschreiben.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit kann die Angabe des Zweitgutachters bzw. der Zweitgutachterin noch offen bleiben. Diese:r muss dem Prüfungsamt spätestens bei Abgabe der Masterarbeit mitgeteilt werden. - Bestätigung des Zweitfachs: Hier ist das Formular „4_Bestaetigung_Zweitfach“ auszufüllen. Sollten Studierende vorhaben, ihre Masterarbeit in den Bildungswissenschaften anzufertigen, ist das Formular „4_Bestaetigung_Zweitfach“ jeweils von beiden Fächern auszufüllen.
Das Dokument muss nur ausgefüllt werden, wenn im Zweitfach (bzw. den beiden Fächern, in denen nicht die Masterarbeit angefertigt wird) noch bestimmte Auflagen zu erfüllen sind, Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen und/oder die 31 Leistungspunkte noch nicht erfolgreich erbracht wurden. - Erklärung zur Masterarbeit („5_Erklaerung_Pruefung“), von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben.
ERTEILUNG DER FORMALEN ZULASSUNG ZUR MASTERARBEIT
Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und Vorlage der vollständigen Unterlagen versendet das Prüfungsamt der HSE das Zulassungsschreiben per E-Mail an die studentische Universitätsadresse. Aus dem Schreiben geht auch hervor, bis wann spätestens die Masterarbeit abzugeben ist.
ANNAHME DER EINGEREICHTEN MASTERARBEIT
Die Masterarbeit wird bis auf Weiteres nur in digitaler Form ausschließlich beim Prüfungsamt der HSE eingereicht. Sie ist als PDF-Datei ist mit dem Dateinamen „Matrikelnummer_Nachname_Datum“ zu versehen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de zu senden.
Folgender Text soll als Mailvorlage genutzt werden:
Betreff: Abgabe Masterarbeit digital
Liebes Prüfungsamt,
anbei übersende ich Ihnen meine Masterarbeit im Fach xx mit dem Titel yy.
Mit freundlichen Grüßen
Mit der Abgabe der Arbeit ist zudem eine Erklärung zur Urheberschaft an der Masterarbeit und zur Möglichkeit Dritter, die Arbeit einzusehen, vorzulegen („6_Erklaerung_Urheberschaft“). Diese ist von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben.
Sollte seitens der Gutachter:innen ein Belegexemplar gewünscht sein, ist auch dieses nach vorheriger Terminabsprache nur beim Prüfungsamt der HSE abzugeben.
FRISTVERLÄNGERUNG
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann in Krankheitsfällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie dem Prüfungsamt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail zukommen lassen. Der Zeitraum der Krankschreibung wird zur ursprünglichen Bearbeitungszeit addiert.
In anderen Fällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Hierfür ist dem Prüfungsamt ein Verlängerungsantrag vorzulegen. Über den Antrag entscheidet der zentrale Prüfungsausschuss des M. Ed. Bitte reichen Sie den Antrag mindestens drei Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Bearbeitungsfrist ein.
BEGUTACHTUNG MASTERABEIT UND AUSSTELLUNG VON ABSCHLUSSDOKUMENTEN
Beide Gutachter:innen haben bis zu sechs Wochen Zeit für die Bewertung der Masterarbeit.
Das Prüfungsamt der HSE stellt nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung die Abschlussdokumente aus; hierfür hat es bis zu sechs Wochen Zeit.
BESTEHENSBESCHEINIGUNG
Eine Bestehensbescheinigung kann ausgestellt werden, sofern alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen im Notenverbuchungssystem korrekt verbucht sind und die Masterarbeit auf jeden Fall von beiden Gutachter:innen als mindestens ausreichend eingestuft wird. Die Bestätigung der beiden Prüfer:innen muss uns unmittelbar von diesen zugehen.
Für die Ausstellung bitten wir um eine rechtzeitige Anfrage per E-Mail. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist allerdings laut Gebührenordnung der Universität Heidelberg gebührenpflichtig, da es sich um kein Pflichtdokument handelt, welches laut Prüfungsordnung ausgewiesen werden muss.
BEGLAUBIGUNGEN UND TRANSCRIPT OF RECORDS
Sollten Beglaubigungen von den Abschlussdokumenten/Transcript of Records benötigt werden, bitten wir diese vorab per E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und Matrikelnummer zu beantragen. Wird ein Versand der Dokumente per Post gewünscht, benötigen wir zudem die Angabe Ihrer aktuellen Anschrift und behalten uns vor, Portokosten zu berechnen. Wir lassen Ihnen dann entsprechend die Informationen zur Zahlungsabwicklung zukommen.
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNGEN
Sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg sind hier zu finden.
DOWNLOAD
UNTERLAGEN ZUR ANMELDUNG UND EINREICHUNG DER MASTERARBEIT
GASTHÖRER:INNENSTATUS IM VORBEREITUNGSDIENST
Für M. Ed.-Absolvent:innen, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörer:innenstatus beworben haben oder künftig bewerben wollen, gelten folgende Neuerungen, die seit Anfang August auf den Webseiten der Regierungspräsidien zu finden sind:
- Die Masterarbeit muss bis spätestens 15. Januar beim HSE-Prüfungsamt abgegeben worden sein.
- Des Weiteren müssen alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (in Präsenz) vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht worden sein. Es dürfen nur noch einzelne Modulprüfungen oder die Bewertung der Masterarbeit ausstehen.
Diese Voraussetzungen gelten bis auf Weiteres auch für zukünftige Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst.
Weitere Informationen finden Sie hier.