Die Masterarbeit im M. Ed. Erweiterungsfach

WAS STUDIERENDE WISSEN MÜSSEN

Die in Gelbtönen gehaltene Grafik zeigt eine junge Frau, die mit Laptop auf dem Schoß vor einem Stapel überdimensional großer roter Bücher sitzt. Rechts neben ihr lehnt eine Mappe mit dem Titel "Masterarbeit Erweiterungsfach". Auf dem Bücherstapel liegt ein Doktorhut, darin ein Stift.
Grafik: freepik | Gestaltung: HSE

Gemäß einer Änderung in der Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums für Lehramtsstudiengänge (Rahmen-VO KM) gibt es zwei „Abschlussvarianten“ für das Erweiterungsfach im Master of Education:

  • Weiterhin ist der Abschluss des Erweiterungsfaches mit dem Grad „Master of Education“ (M. Ed.) durch Anfertigung einer Masterarbeit möglich.
  • Alternativ können Sie das Erweiterungsfach auch mit einem Zertifikat (anstelle des Mastergrads) abschließen. In diesem Fall verzichten Sie explizit auf das Verfassen der Masterarbeit im Erweiterungsfach.

Zwischen den Optionen können alle Studierenden wählen, die im Erweiterungsfach M. Ed. eingeschrieben sind. Detaillierte Informationen zu Zulassung, Bewerbung und Anforderungen hält die Universität auf ihrer Website zum Erweiterungsfach Master of Education bereit.


OPTION MASTERARBEIT

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Zur Masterarbeit können Sie sich anmelden, wenn

  • Sie an der Universität Heidelberg für das jeweilige Erweiterungsfach im ergänzenden Masterstudiengang Master of Education eingeschrieben sind;
  • Sie einen Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium, oder Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen haben oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen können;
  • Sie ggf. nachträglich zu erbringende Studienvoraussetzungen, z. B. spezielle Sprachkenntnisse, erfolgreich absolviert haben;
  • Sie die Lehrveranstaltungen und Module des gewählten Erweiterungsfachs gemäß dem jeweiligen Besonderen Teil der Prüfungsordnung erfolgreich absolviert haben.

Sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg zum Erweiterungsfach im Lehramt an Gymnasien sind hier zu finden.

PRÜFER:INNEN UND PRÜFUNGSBERECHTIGUNG

Prüfungsberechtigt sind:

  • Professor:innen und Privatdozent:innen der Universität,
  • Akademische Mitarbeiter der Universität, sofern die jeweilige Fakultät ihnen die Prüfungsberechtigung übertragen hat,
  • PH-Dozierende, sofern diesen von der jeweiligen Fakultät die Prüfungsberechtigung erteilt wurde.

Wenn Sie unsicher sind, ob Dozent:innen eine Arbeit betreuen dürfen, bitten wir um rechtzeitige Rücksprache mit dem HSE Prüfungsamt.

ANMELDEUNTERLAGEN ZUR MASTERARBEIT

Die Anmeldeunterlagen stehen unten zum Download zur Verfügung. Sie enthalten folgende Formulare, die von Ihnen selbst auszufüllen sind bzw. von den in den Teilstudiengängen des Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium zuständigen Personen unterzeichnet werden müssen:

  1. Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (Seite 1), von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben
  2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  3. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium, oder Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder einen gleichwertigen Abschluss (unbeglaubigte Kopie). Dieser Nachweis entfällt, sollten Sie den M. Ed. an der Universität Heidelberg absolviert haben.
  4. Zusage der Betreuerin bzw. des Betreuers (Seite 2), von Betreuer:in zu unterschreiben.
    Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit kann die Angabe des Zweitgutachters bzw. der Zweitgutachterin noch offen bleiben. Diese:r muss dem Prüfungsamt spätestens bei Abgabe der Masterarbeit mitgeteilt werden.
  5. Ggf. Nachweise über nachträglich absolvierte Studienvoraussetzungen (Seite 3)
  6. Erklärung zur Masterarbeit (Seite 4), von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben.

FORMALE ZULASSUNG ZUR MASTERARBEIT

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und Vorlage der vollständigen Unterlagen versendet das Prüfungsamt der HSE das Zulassungsschreiben per E-Mail an Ihre studentische Universitätsadresse. Aus dem Schreiben geht auch hervor, bis wann spätestens die Masterarbeit abzugeben ist. 

ABGABE DER MASTERARBEIT

Die Masterarbeit wird bis auf Weiteres nur in digitaler Form ausschließlich beim Prüfungsamt der HSE eingereicht. Sie ist als PDF-Datei ist mit dem Dateinamen „Matrikelnummer_Nachname_Datum“ zu versehen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de zu senden.

Bitte nutzen Sie folgenden Text soll als Mailvorlage:

Betreff: Abgabe Masterarbeit digital

Liebes Prüfungsamt,

anbei übersende ich Ihnen meine Masterarbeit im Erweiterungsfach xx mit dem Titel yy.

Mit freundlichen Grüßen


Mit der Abgabe der Arbeit ist zudem eine Erklärung zur Urheberschaft an der Masterarbeit und zur Möglichkeit Dritter, die Arbeit einzusehen, vorzulegen („6_Erklaerung_Urheberschaft“). Diese ist von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben.

Sollte seitens der Gutachter:innen ein Belegexemplar gewünscht sein, ist auch dieses nach vorheriger Terminabsprache nur beim Prüfungsamt der HSE abzugeben.

FRISTVERLÄNGERUNG

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann in Krankheitsfällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie dem Prüfungsamt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail zukommen lassen. Der Zeitraum der Krankschreibung wird zur ursprünglichen Bearbeitungszeit addiert.

In anderen Fällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Hierfür ist dem Prüfungsamt ein Verlängerungsantrag vorzulegen. Über den Antrag entscheidet der zentrale Prüfungsausschuss des M. Ed. Bitte reichen Sie den Antrag mindestens drei Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Bearbeitungsfrist ein. 

BEGUTACHTUNG MASTERABEIT UND AUSSTELLUNG VON ABSCHLUSSDOKUMENTEN

Beide Gutachter:innen haben bis zu sechs Wochen Zeit für die Bewertung der Masterarbeit.
Das Prüfungsamt der HSE stellt nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung die Abschlussdokumente aus; hierfür hat es bis zu sechs Wochen Zeit.

BESTEHENSBESCHEINIGUNG

Eine Bestehensbescheinigung kann ausgestellt werden, sofern alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen im Notenverbuchungssystem korrekt verbucht sind und die Masterarbeit auf jeden Fall mit mindestens ausreichend bewertet ist. 

Für die Ausstellung bitten wir um eine rechtzeitige Anfrage per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist allerdings laut Gebührenordnung der Universität Heidelberg gebührenpflichtig, da es sich um kein Pflichtdokument handelt, welches laut Prüfungsordnung ausgewiesen werden muss.

VORBEREITUNGSDIENST MIT TAUSCHOPTION

Wenn Sie mit einer Masterarbeit das Studium des Erweiterungsfaches mit dem Grad „Master of Education“ (M. Ed.) abschließen, haben Sie im Vorbereitungsdienst folgende Möglichkeiten:

  1. Sie gehen mit allen drei absolvierten Fächern in den Vorbereitungsdienst oder
  2. Sie treten mit nur zweien Ihrer drei Fächer den Vorbereitungsdienst an. In diesem Fall können Sie sich frei aussuchen, mit welchen beiden ihrer drei absolvierten Fächer Sie in den Vorbereitungsdienst gehen („Tauschoption“).

OPTION ZERTIFIKAT

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZERTIFIKATSABSCHLUSS

Der Antrag für den Zertifikatsabschluss setzt voraus, dass

  • Sie mindestens 75 (Variante mit 90 Leistungspunkten) bzw. 105 Leistungspunkte (Variante mit 120 Leistungspunkten) nachweisen können,
  • Sie einen Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium, oder Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder einen gleichwertigen Abschluss erfolgreich abgeschlossen haben,
  • die Masterprüfung nicht endgültig mit nicht bestanden bewertet wurde oder als endgültig nicht bestanden gilt.

ANTRAG AUF ZERTIFIKAT

Der Verzicht auf Anlegen einer Masterarbeit und der damit einhergehende Antrag auf Zertifikat kann mit dem Dokument Antrag Zertifikat M. Ed. Erweiterungsfach beantragt werden, welches unten zum Download zur Verfügung steht. Dieser Antrag ist spätestens sechs Monate nach Erbringung der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung im Erweiterungsfach abzugeben.

Dem Antrag ist ein Nachweis über das Vorliegen eines Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium, oder Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien beizulegen, sofern diese Information nicht von Amts wegen geprüft werden kann.

Für das Ausstellen des Zertifikats hat das HSE-Prüfungsamt bis zu sechs Wochen Zeit.  

VORBEREITUNGSDIENST OHNE TAUSCHOPTION

Wenn Sie Ihr Studium des Erweiterungsfaches mit der Zertifikatsoption abschließen, haben Sie im Vorbereitungsdienst folgende Möglichkeiten:

  1. Sie gehen mit allen drei absolvierten Fächern in den Vorbereitungsdienst oder
  2. Sie treten mit nur zweien Ihrer drei Fächer den Vorbereitungsdienst an. Beim Abschluss mit Zertifikat sind dies Ihre beiden im regulären M. Ed. absolvierten Fächer. Anders als beim mit Mastergrad abgeschlossenen Erweiterungsfach besteht mit Zertifikat keine „Tauschoption“ unter den studierten Ausbildungsfächern (siehe Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst GymPO §4, 3a).

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