Informationen für Lehramtsstudierende in Staatsexamensstudiengängen

Wichtig! Letztmalige Prüfung nach GymPO I/WPrOSozPädCare

Nach dem 31. Juli 2024 (Wissenschaftliche Fächer/ GymPO I) bzw. 31. Juli 2025 (Fächerkombinationen mit Musik oder Kunst/ GymPO I bzw. beruflicher Lehramtsstudiengang/ WPrOSozPädCare) besteht ausdrücklich weder die Möglichkeit noch ein Anspruch, eine eventuell verschobene oder zu wiederholende oder auch erstmals anzutretende Erste Staatsprüfung bzw. Erweiterungsprüfung nach GymPO I bzw. WPrOSozPädCare ablegen zu können.
Sollte bis zum genannten Termin ein erfolgreiches Studium nicht abgeschlossen sein, muss zwingend eine Umschreibung in den Studiengang Bachelor/Master erfolgen.

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DES HSE-PRÜFUNGSAMTS

Lehramtsstudierende in Staatesexamensstudiengängen können sich mit Fragen und Anliegen bezüglich folgender Bereiche an das Prüfungsamt der HSE wenden:

ÄNDERUNG DER RAHMENVORGABENVERORDNUNG LEHRAMTSSTUDIENGÄNGE (STAATSEXAMEN/GymPO | CARE | WPrOSozPädCare)

Die Übergangsfrist in der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge wurde im September 2021 vom Kultusministerium geändert bzw. verlängert, sodass die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) von 2009 nun noch bis 31.07.2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik bis 31.07.2025 Anwendung findet.

Auch die Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge wurde im September 2021 vom Kultusministerium dahingehend angepasst, dass die Übergangsfrist verlängert wurde und die Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik (WPrOSozPädCare) vom 15. Dezember 2009 auf Studierende nun noch bis zum 31. Juli 2025 Anwendung findet.

Die entsprechenden Informationsschreiben des Landeslehrerprüfungsamts sind im Downloadbereich zu finden.

STUDIENGANG

  • Beratung von Lehramtsstudierenden (Staatsexamensstudiengänge/GymPO I) und lehramtsausbildenden Fakultäten bei Fragen zu den Staatsexamensstudiengängen Lehramt

SCHULPRAXISSEMESTER (GymPO I)

  • Beratung von Studierenden zu den Abläufen und Bestimmungen des Schulpraxissemesters (GymPO I)
  • Annahme von Bescheinigungen des Schulpraxissemesters von den Schulen (nach GymPO I) – bitte reichen Sie die Bescheinigungen unter Angabe Ihrer Matrikelnummer als Scan per E-Mail ein.
  • Alle Informationen zum Schulpraxissemester (GymPO I)

TRANSCRIPTS OF RECORDS / LEISTUNGSBESCHEINIGUNGEN

  • Ausstellen von Transcripts of Records für alle Fächer und Diploma Supplements sowie sonstiger Bescheide mit Bezug zu den Lehramtsstudiengängen. Bitte beachten Sie, dass während des Studiums höchstens drei Exemplare des Transcripts of Records / Leistungsbescheinigung pro Semester kostenfrei ausgestellt werden können.
    Für jedes weitere Exemplar behalten wir uns vor, gemäß Gebührenordnung für die Verwaltungsgebühren der Universität Heidelberg 5,00 EUR zu erheben. Bitte beachten Sie, dass Transcripts ausschließlich auf vorherige Anfrage per E-Mail ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 2-3 Werktage.
  • Transcripts und sonstige Bescheinigungen für Studierende, die nicht mehr an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, berechnen wir als zusätzliche Studienbescheinigung mit 5,00 EUR pro Exemplar.
  • Transcripts of Records für WPO-Studierende oder Äquivalenzbescheinigungen können auf Anfrage erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 1.1.2017  für zusätzliche Studienbescheinigungen eine Gebühr von 5,00 EUR / Exemplar erheben. Wir bieten keine englischen Übersetzungen an. Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 1-2 Wochen.
  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zahlungsabwicklung.

ANMELDUNG ZUR WISSENSCHAFTLICHEN PRÜFUNG

  • Prüfung, Bündelung und Übermittlung aller Daten für die Anmeldung der Studierenden zur 1. Staatsprüfung unter Bedingungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31.7.2009 an das Landeslehrerprüfungsamt in Karlsruhe.
  • Ausstellen der Bescheinigungen über den  Prüfungsordnungswechsel WPO I (31.3.2001) zu GymPO I (31.7.2009). Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung nur nach Vorlage des von der Fachstudienberatung ausgefüllten Formulars ausgestellt werden kann.

Alle relevanten Informationen bezüglich der Anmeldung zum 1. Staatsexamen finden Sie in unserer Präsentation im Downloadbereich. Dort steht Ihnen auch eine Checkliste Ihrer Meldeunterlagen sowie ein Infoblatt zur Verfügung.


ONLINE-PORTAL ZUR EXAMENSANMELDUNG UNTER NEUER ADRESSE

Das Online-Portal zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und das höhere Lehramt an beruflichen Schulen findet sich seit 20.10.2020 unter folgender Adresse: https://lap-online.kultus-bw.de/LAPONLINE/publicsites/Main_Home.jsf. Studierende, die sich bereits registriert haben, können den Anmeldeprozess dort abschließen.

BEGLAUBIGUNGEN

Das Prüfungsamt der HSE nimmt ausschließlich Beglaubigungen von Dokumenten vor, die von der Universität Heidelberg ausgestellt wurden:

  • Bachelor- bzw. Masterurkunden oder -zeugnisse
  • Bescheinigungen und Transcripts

Die Kosten für Beglaubigungen entnehmen Sie der Gebührenordnung der Universität Heidelberg (Auflistung Gebührentatbestände). Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zahlungsabwicklung.

Amtliche Beglaubigungen von universitätsfremden Dokumenten wie Abiturzeugnissen, Ergänzungsprüfungen (Latinum, Graecum), Schulpraxissemester und Personenstands- oder Geburtsurkunden erhalten Sie beim Bürgerbüro oder Landratsamt.

ZAHLUNGSABWICKLUNG

Aufgrund einer Verfahrensänderung können die Gebühren für Beglaubigungen/Transcript of Records ab sofort nur noch per Direktüberweisung bezahlt werden.

Sollten Sie Beglaubigungen/Transcript of Records benötigen, bitten wir Sie, diese vorab per E-Mail zu beantragen.

Wir benötigen folgende Angaben, um die Anfrage bearbeiten zu können:

  1.  Zahlungsart
  2.  Anzahl 
  3. Matrikelnummer
  4. Aktuelle Anschrift, falls ein Versand der Dokumente gewünscht wird (bei internationalem Versand behalten wir uns vor, die Portokosten in Höhe von 1,50 bzw. 3,70 EUR zu berechnen).

Wir lassen Ihnen dann entsprechend die Informationen und Formulare für die Zahlungsabwicklung zukommen. 

HINWEIS ZUM BETRIEBS- ODER SOZIALPRAKTIKUM

Bitte beachten Sie: Das Betriebs- oder Sozialpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst gemäß APrOGymn von 2004. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir hierzu keine Auskünfte erteilen können. Bitte wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien und beruflichen Schulen finden Sie hier:

PRÜFUNGSORDNUNGEN

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