Informationen zur Masterarbeit

Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt momentan in digitaler Form:

  • Anmeldeunterlagen hier herunterladen (und ausfüllen)
  • An die Betreuer.innen bzw. Zeichnungsberechtigten in den Fächern schicken
  • Von diesen unterzeichnen und zurücksenden lassen
  • Gesammelte Unterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de senden

FÜR STUDIERENDE DES MASTER OF EDUCATION, PROFILLINIE LEHRAMT GYMNASIUM

Das Prüfungsamt Heidelberg School of Education informiert, berät und begleitet Absolvent:innen während des Masterabschlussverfahrens.
Insbesondere hat das Prüfungsamt HSE folgende Aufgaben wahrzunehmen:

ÜBERPRÜFUNG FORMALER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Zur Masterarbeit können sich Studierende anmelden, wenn

  • sie mindestens 60 Leistungspunkte in ihrem Master nachweisen können und
  • die im Rahmen der Zulassung zum Masterstudiengang festgelegten Auflagen sowie die nachträglich erbrachten Studienvoraussetzungen und -leistungen erbracht wurden.

Das Prüfungsamt der HSE verwaltet die mit dem Schulpraxissemester an der Schule bzw. am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte erworbenen Leistungspunkte, sodass ein separater Nachweis (in Form eines Formulars) nicht notwendig ist. Ferner ist das Prüfungsamt der HSE für die Prüfungsverwaltung der bildungswissenschaftlichen Studienanteile zuständig. Eine separate Leistungsübersicht der Bildungswissenschaften ist nicht erforderlich.

PRÜFER:INNEN UND PRÜFUNGSBERECHTIGUNG

Die Masterarbeit darf von Professor:innen und Privatdozent:innen der Universität betreut werden. Akademische Mitarbeiter:innen dürfen die Arbeiten ebenfalls betreuen, falls die jeweilige Fakultät diesen Lehrpersonen die Prüfungsbefugnis übertragen hat. Auf den Webseiten vieler Fakultäten ist eine Auflistung der Prüfungsberechtigten zu finden.
Auch PH-Dozierende dürfen Masterarbeiten betreuen, sofern diesen von der jeweiligen Fakultät die Prüfungsberechtigung erteilt wurde. Sollte Unsicherheit bestehen, ob Dozent:innen eine Arbeit betreuen dürfen, bitten wir um rechtzeitige Rücksprache mit dem HSE Prüfungsamt.

ENTGEGENNAHME DER ANMELDEFORMULARE ZUR MASTERARBEIT

Die Anmeldeformulare stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen enthalten folgende Formulare, die von der bzw. dem Studierenden selbst ausfüllen sind bzw. von den in den Teilstudiengängen des Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium zuständigen Personen unterzeichnet werden müssen:

  1. Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit („1_Zulassungsantrag“), von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben
  2. Zusage der Betreuerin bzw. des Betreuers („2_Betreuerzusage“), von Betreuer:in zu unterschreiben.
    Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit kann die Angabe des Zweitgutachters bzw. der Zweitgutachterin noch offen bleiben. Diese:r muss dem Prüfungsamt spätestens bei Abgabe der Masterarbeit mitgeteilt werden.
  3. Bestätigungen des ordnungsgemäßen Studiums für beide Teilstudiengänge, ausgefüllt und unterzeichnet von den jeweils dezentralen Einrichtungen (Prüfungsausschüsse bzw. Beauftragte der jeweiligen Fächer).
    Das Fach, in dem die Masterarbeit angefertigen werden soll, füllt hierzu das Formular „3_Bestaetigung_Fach“ aus.
  1. Bestätigung des Zweitfachs: Hier ist das Formular „4_Bestaetigung_Zweitfach“ auszufüllen. Sollten Studierende vorhaben, ihre Masterarbeit in den Bildungswissenschaften anzufertigen, ist das Formular „4_Bestaetigung_Zweitfach“ jeweils von beiden Fächern auszufüllen.
    Das Dokument muss nur ausgefüllt werden, wenn im Zweitfach (bzw. den beiden Fächern, in denen nicht die Masterarbeit angefertigt wird) noch bestimmte Auflagen zu erfüllen sind, Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen und/oder die 31 Leistungspunkte noch nicht erfolgreich erbracht wurden.
  2. Erklärung zur Masterarbeit („5_Erklaerung_Pruefung“), von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben

ERTEILUNG DER FORMALEN ZULASSUNG ZUR MASTERARBEIT

Sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, versendet das Prüfungsamt der HSE das vom Vorsitzenden des zentralen Prüfungsausschusses unterschriebene Zulassungsschreiben per Mail an die studentische Universitätsadresse. Aus dem Schreiben geht auch hervor, bis wann spätestens die Masterarbeit abgegeben werden soll.

ANNAHME DER EINGEREICHTEN MASTERARBEIT

Aufgrund der momentanen Situation ist es ausreichend, wenn die Masterarbeit in digitaler Form beim Prüfungsamt der HSE eingereicht wird. Sie ist als PDF-Datei ist mit dem Dateinamen „Matrikelnummer_Nachname_Datum“ zu versehen und per E-Mail an hse-pruefungsamt@heiedu.uni-heidelberg.de zu senden.
Folgender Text soll als Mailvorlage genutzt werden:

Betreff: Abgabe Masterarbeit digital

Liebes Prüfungsamt,

anbei übersende ich Ihnen meine Masterarbeit im Fach xx mit dem Titel yy.

Mit freundlichen Grüßen


Mit der Abgabe der Arbeit ist zudem eine Erklärung zur Urheberschaft an der Masterarbeit und zur Möglichkeit Dritter, die Arbeit einzusehen, vorzulegen („6_Erklaerung_Urheberschaft“). Diese ist von der bzw. dem Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben.

Sollte seitens der Gutachter ein Belegexemplar gewünscht sein, ist auch dieses nach vorheriger Terminabsprache beim Prüfungsamt der HSE abzugeben.

FRISTVERLÄNGERUNG

Gemäß § 16 Abs. 5 der Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge im Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium kann die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Hierfür ist dem Prüfungsamt ein Verlängerungsantrag vorzulegen.

AUSSTELLUNG VON ABSCHLUSSDOKUMENTEN

Das Prüfungsamt der HSE stellt nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung das Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records sowie das Diploma Supplement aus.

BESCHEINIGUNGEN UND TRANSCRIPT OF RECORDS

Bescheinigungen (Äquivalenzbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, vorläufige Bescheinigungen), die den Studiengang als Ganzes betreffen, werden auf Wunsch vom Prüfungsamt der HSE ausgestellt.
Auf Antrag stellt das HSE Prüfungsamt während des Studiums ein Transcript of Records aus, das die Modulleistungen aller Fachanteile aufführt.

ZAHLUNGSABWICKLUNG

Aufgrund einer Verfahrensänderung können die Gebühren für Beglaubigungen/Transcript of Records ab sofort nur noch per Direktüberweisung bezahlt werden.

Sollten Beglaubigungen/Transcript of Records benötigt werden, bitten wir, diese vorab per E-Mail zu beantragen.

Wir benötigen folgende Angaben, um die Anfrage bearbeiten zu können:

  1.  Zahlungsart
  2.  Anzahl 
  3. Matrikelnummer
  4. Aktuelle Anschrift, falls ein Versand der Dokumente gewünscht wird (bei internationalem Versand behalten wir uns vor, die Portokosten in Höhe von 1,50 bzw. 3,70 EUR zu berechnen).

Wir lassen Ihnen dann entsprechend die Informationen und Formulare für die Zahlungsabwicklung zukommen. 

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNGEN

Sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg sind hier zu finden.

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GASTHÖRER:INNENSTATUS IM VORBEREITUNGSDIENST

Für M. Ed.-Absolvent:innen, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörer:innenstatus beworben haben oder künftig bewerben wollen, gelten folgende Neuerungen, die seit Anfang August auf den Webseiten der Regierungspräsidien zu finden sind:

  • Die Masterarbeit muss bis spätestens 15. Januar beim HSE-Prüfungsamt abgegeben worden sein.
  • Des Weiteren müssen alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (in Präsenz) vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht worden sein. Es dürfen nur noch einzelne Modulprüfungen oder die Bewertung der Masterarbeit ausstehen.

Diese Voraussetzungen gelten bis auf Weiteres auch für zukünftige Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst.
Weitere Informationen finden Sie hier.